IT-Service & Software Entwicklung
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    Zuletzt aktualisiert: 23. April 2021

    Nutzungsbedingungen App

    Vorbemerkung

    BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN LIZENZBEDINGUNGEN VOR NUTZUNG DER SOFTWARE VOLLSTÄNDIG UND AUFMERKSAM DURCH.

    Eigentümer / Anbieter

    IT-Service & Software Entwicklung
    Heiko Streichert
    Dürrenberg 97
    09477 Jöhstadt
    Deutschland

    E-Mail-Adresse des Anbieters: info@its-se.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambotskontaktchützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

    Sie können diese Bedingungen jederzeit über die Webseite its-se.de abrufen und speichern oder in der Software anzeigen lassen. Durch die Bestätigung der Lizenzbedingungen bzw. durch die Nutzung der Software stimmen Sie dem Abschluss eines Lizenzvertrags zwischen Ihnen und dem Anbieter zu. Sie erkennen damit den Inhalt der Lizenzbedingungen als für Sie verbindlich an. Wenn Sie die Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht akzeptieren möchten, so bestätigen Sie die Lizenzbedingungen nicht und brechen Sie die Nutzung der Software ab. In diesem Fall ist es Ihnen nicht gestattet, die Software zu nutzen.

    1. Vervielfältigungsrechte

    (1) Sie dürfen die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

    (2) Über die durch diese Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte hinaus erwirbt der Lizenznehmer an der Software keinerlei Rechte. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere sämtliche Rechte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung, Vorführung, Ausstellung sowie Veröffentlichung der Software vor. Gleiches gilt für die Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Der Lizenzgeber ist alleiniger Inhaber aller Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Software.

    (3) Der Lizenznehmer erwirbt keinerlei Rechte an dem Sourcecode der Software. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Sourcecode Alleineigentum des Lizenzgebers ist.

    2. Lizenzumfang

    Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gewährt Ihnen lediglich bestimmte Rechte zur Nutzung der Software. Alle anderen Rechte verbleiben beim Anbieter. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet nutzen, es sei denn, anwendbares Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte. Dabei sind Sie verpflichtet, technische Beschränkungen zu beachten, die Ihnen die Nutzung der Software nur auf bestimmte Art und Weise ermöglichen. Sie sind nicht berechtigt:

    (1) technische Beschränkungen der Software zu umgehen

    (2) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode für die Software abzuleiten, ausgenommen und in dem Maße, wie dies in Lizenzierungsbedingungen für Dritte vorgesehen ist, die die Verwendung bestimmter Open-Source-Komponenten regeln, die in der Software enthalten sein können

    (3) die Software auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstößt

    3. Erlöschen von Nutzungsrechten

    (1) Sofern der Lizenznehmer gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Lizenzbedingungen verletzt, erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, ohne dass es hierzu einer Kündigung des Lizenzvertrages bedarf.

    (2) Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

    4. Technische Verfügbarkeit

    (1) Der Lizenznehmer kann die Software nur bei einer bestehenden Internetverbindung und der freien Datenkommunikationsmöglichkeit mit den Servern des Lizenzgebers starten und nutzen. Die Internetverbindung ist nicht Bestandteil des Lizenzvertrages.

    (2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Lizenzgeber haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Software.

    5. Gewährleistung und Haftung

    Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet regelmäßig in, der Bedeutung der Daten angemessenen, Zeitabständen, insbesondere vor Neuinstallation oder Veränderung von Software, seine Daten zu sichern und damit Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. Dies konkretisiert die Verpflichtung des Lizenznehmers bei eintretenden Schäden, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Lizenzgeber haftet in keinem Fall für Datenverlust oder für Schäden, die durch eine regelmäßige Datensicherung hätten abgewendet werden können. Der Lizenzgeber haftet ebenfalls in keinem Fall für Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung persönlicher Daten des Lizenznehmers entstehen. Unter Daten sind ausdrücklich jegliche Form von Daten zu verstehen, demnach auch Daten anderer Software z.B. Warenwirtschaftsprogramme, Shopsoftware, Betriebssysteme, Treiber.

    Darüber hinaus gelten für die Haftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer die gesetzlichen Bestimmungen.

    6. Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift- bzw., Textformerfordernisses.

    (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention of Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980, UN-CITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

    Begriffsbestimmungen

    Lizenznehmer

    Die juristische oder natürliche Person, der das Recht zur Nutzung dieser Software eingeräumt wird.

    Lizenzgeber

    Der Eigentümer oder Anbieter

    Die Software

    Die vorliegende Software und Plugins des Lizenzgebers.

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